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FAQ

Praxis

  • Psychiater sind Ärzte mit psychiatrischer und psychotherapeutischer Facharztausbildung. Sie beschäftigen sich vom medizinischen bzw. körperlichen Standpunkt ausgehend mit der Diagnostik, Behandlung und Erforschung von psychischen Störungen.

  • Psychotherapeut ist die Berufsbezeichnung für einen Heilberuf.

    Es dürfen nur Ärzte und Psychologen Psychotherapeuten werden. Nach dem jeweiligen Studium müssen sie noch einmal eine langjährige Weiterbildung zum Psychotherapeuten absolviert haben.

    Unterteilt werden die Psychotherapeuten nach ihrer Zugangsqualifikation und ihren Arbeitsschwerpunkten in ärztliche Psychotherapeuten und psychologische Psychotherapeuten:

    Ärztliche Psychotherapeuten haben vorab ein Medizinstudium absolviert und daraufhin eine Qualifikation zum Psychotherapeuten absolviert.

    Psychologische Psychotherapeuten sind vom Grundberuf her studierte Psychologen. Auch sie haben im Anschluss an ihr Studium eine Qualifikation zum Psychotherapeuten absolviert.

  • Es dürfen nur psychologische Psychotherapeuten und ärztliche Psychotherapeuten Psychotherapien anbieten.

  • Generell gilt, dass Medikamente nur von ärztlichen Psychotherapeuten, Psychiatern, Fachärzten, Neurologen und natürlich von Allgemeinärzten verschrieben werden dürfen. Krankmeldungen und Arbeitsunfähigkeitszeugnisse dürfen ebenfalls nur diese Berufsgruppen ausstellen.

  • In unserer Praxis arbeiten alle Psychotherapeuten und Ärzte in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung. Inhaltlich sind wir jedoch eng vernetzt und arbeiten interdisziplinär zusammen.

Abklärung

  • ADHS ist eine klinische Diagnose, basiert also letztlich auf den Eindrücken einer Fachperson. Damit die Fachperson sowohl subjektive als auch objektive Aussagen machen kann, muss sie in der Lage sein, Daten aus Interviews, Beobachtungen, Verhaltensbewertungen, neuropsychologische Tests und bei uns zusätzlich eine wissenschaftlich geprüfte Hirnfunktionsanalyse zu einem Ganzen zusammenzufügen. All diese Befunde werden mit dem Patienten oder seinem Vertreter diskutiert.

  • In unserer Praxis erfolgt eine Abklärung nach einem festgelegten Plan: Zuerst wird ein Erstgespräch durchgeführt. Darauf folgt an zwei bis drei Terminen die Befunderhebung mittels standardisiertem Interview, Testpsychologie, Neuropsychologie und Hirnfunktionsanalyse. Zum Abschluss findet ein Auswertungsgespräch statt.

  • Es handelt sich in erster Linie um ein EEG mit evozierten Potenzialen. Bei evozierten Potenzialen werden dem Patienten Bilder und Töne präsentiert, die eine bestimmte, klar umrissene Informationsverarbeitung auslösen. Diese Analyse dauert in der Regel ca. eine Stunde.

  • Die Zuverlässigkeit der EEG-Daten liegt bei über 90%. Was wir heute messen, kann also mit grösster Wahrscheinlichkeit morgen oder in einem Monat genau so festgestellt werden. Erst mit der Zeit verändert sich das EEG altersbedingt, was besonders bei Kindern zu berücksichtigen ist. Auch die Validität (inhaltliche Gültigkeit) der Hirnfunktionsanalyse kann in Bezug auf ADHS als gut bezeichnet werden: Es sind nicht einzelne Marker, welche eine Diagnose bestimmen, sondern eine Auswahl aus 800 bis 900 Variablen, welche gemessen werden können. Untersuchungen haben gezeigt, dass ca. 50 bis 60 dieser Variablen für die Bestimmung von ADHS bedeutsam sind. Mit grosser Zuverlässigkeit lassen sich Marker für einzelne Hirnfunktionen wie z.B. Arousal, Vigilanz, Aktivität, Kontrolle und Steuerung sowie Sensitivität bestimmen. Die Grundlage dafür sind Daten, welche wir von 2004 bis 2007 an 1200 gesunden Personen aus dem Kanton Graubünden erhoben haben. Diese Datenbank entspricht sowohl dem europäischen als auch dem amerikanischen Qualitätsstandard.

  • Neuropsychologische Tests sind standardisierte Aufgaben und Fragen, die dazu verwendet werden, spezifische neuropsychologische Funktionen des Gehirns zu messen und kognitive Stärken und Schwächen zu identifizieren.

Anmeldung/Finanzierung

  • Bitte melden Sie sich mittels Anmeldeformular an. Damit erhalten wir alle Informationen, um uns zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Eine Anordnung durch den Hausarzt/Kinderarzt sowie die Angaben zu Ihrer Krankenkasse sind zwingend erforderlich (ausgenommen Privatzahler).

  • Sofern Sie bereits in einer Abklärung oder in einer Therapie bei uns sind, erreichen Sie uns am besten per E-Mail. Wir vereinbaren dann ein zeitnahes Telefonat mit Ihnen. Für Neuanmeldungen benützen Sie bitte das Anmeldeformular.

  • Derzeit besteht eine Wartezeit. Wir werden uns für Termine mindestens 4 Wochen im Voraus bei Ihnen melden.

  • Bitte bringen Sie die Krankenkassenkarte sowie allfällige Berichte zum Erstgespräch mit.

  • Ja, die Kosten für eine psychologische Psychotherapie und/oder Abklärung werden von der Grundversicherung übernommen, abzüglich des Selbstbehaltes und der Franchise. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Anordnung. Die Anordnung kann Ihre Hausärztin / Ihr Hausarzt ausstellen.

  • Der Hausarzt/Kinderarzt ordnet die Durchführung einer psychologischen Psychotherapie im Umfang von maximal 15 Abklärungs- und Therapiesitzungen an. Die Anordnung ist grundsätzlich dem Patienten zu übergeben, der sie beim psychologischen Psychotherapeuten seiner Wahl abgibt. Auf Wunsch des Patienten kann sie auch dem ausführenden psychologischen Psychotherapeuten direkt übermittelt werden.

    Hinweis: Der anordnende Arzt muss nicht zwingend den Patienten persönlich gesehen haben. Er kann die Anordnung auch aufgrund eines Telefonats oder aufgrund von Akten ausstellen.

  • Der anordnende Arzt kann insgesamt zweimal eine Anordnung für jeweils 15 Sitzungen ausstellen. Für weitere Sitzungen (nach diesen 30 Sitzungen) bedarf es einer Kostengutsprache durch die Krankenversicherung.

  • Die Termine müssen mindestens 24 Stunden vor dem Terminbeginn abgesagt werden (werktags), am besten jedoch so früh wie möglich. Wenn Sie einen Termin nicht rechtzeitig absagen, wird dieser Ihnen privat in Rechnung gestellt.